Partnerschaft für Demokratie

Förderhinweise

Illustration: Elke R. Steiner - steinercomix.de Demokratie fördern – Vielfalt gewährleisten – Extremismus vorbeugen

Was ist die Partnerschaft für Demokratie und was soll sie tun?

Partnerschaft für Demokratie

Die „Partnerschaft für Demokratie“ ist ein Netzwerk.

Dieses Netzwerk soll die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteur*innen für Aktivitäten gegen lokal relevante Formen von Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürger*innen unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung gestärkt.

Welche Programmziele verfolgt die Partnerschaft in der Förderperiode 2025-2033?

PfD Lösungsideen 01

  • Sie ermöglichen und stärken Demokratische Selbstwirksamkeit, indem sie gemeinsam mit den Zielgruppen teilhabeorientierte Maßnahmen und innovative Formate entwickeln, die das Erleben von demokratischer Selbstwirksamkeit im unmittelbaren Lebensumfeld ermöglichen.
  • Sie erweitern demokratische Bündnisse, indem sie Unterstützer:innen sowie Bündnispartner:innen gewinnen und die Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen und Organisationen suchen, mit dem Ziel, eine breite lokale Verantwortungsgemeinschaft zu schaffen.
  • Die Akteur:innen der Partnerschaften für Demokratie erhalten Handlungssicherheit mit lokalen Herausforderungen, etwa im Umgang mit rechtspopulistischen und rechtsextremen Akteur:innen.
  • Die Partnerschaften für Demokratie sprechen demokratieskeptische Menschen durch teilhabeorientierte Maßnahmen und Partizipation an, damit diese einen konstruktiven Umgang mit dem Thema Demokratieskepsis entwickeln. Die Partnerschaften für Demokratie versuchen, demokratieskeptische Menschen zu ermutigen, an demokratischen Prozessen zu partizipieren und darin Selbstwirksamkeit zu erfahren.
  • Die Partnerschaften für Demokratie stärken die Kompetenzen zur Konfliktbearbeitung, z. B. über Weiterbildung und Vernetzung.
  • Sie erarbeiten Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteur:innen und gefährdete Gruppen. Dadurch stärken sie u. a. Solidarität für Betroffene von Bedrohungen und Übergriffen und sensibilisieren für antidemokratische Gefährdungen.
Welche spezifischen Mittler- und Handlungsziele werden im Landkreises Spree-Neiße im Jahr 2025 verfolgt?

Ziele

Folgende Mittler- und Handlungsziele will der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa für das Jahr 2025 erreicht haben.

  1. Mittlerziel: Die Partnerschaften konzipieren gemeinsam mit Zielgruppen teilhabeorientierte Maßnahmen

Die Partnerschaften konzipieren gemeinsam mit Zielgruppen teilhabeorientierte Maßnahmen und innovative Formate, die das Erleben von demokratischer Selbstwirksamkeit im unmittelbaren Lebensumfeld ermöglichen. Sie tragen auf diese Weise zum Aufbau von Vertrauen in demokratische Prozesse, Akteur:innen sowie Institutionen bei und vermitteln Wissen und praktische Erfahrungen über die Demokratie und ihre Funktionsweise. Sie aktivieren und befähigen zur Inanspruchnahme von Beteiligungschancen; auch marginalisierte Gruppen. Das Engagement von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll dabei besondere Aufmerksamkeit erhalten.

  • Einwohner:innen sind offen für demokratische Beteiligung
  • Einwohner:innen sind informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten der demokratischen Beteiligung
  • Einwohner:innen erwerben Kompetenzen zu demokratischen Aushandlungsprozessen

 

  1. Mittlerziel: Die Partnerschaften setzen sich ausdrücklich zum Ziel, Unterstützer:innen und Bündnispartner zu gewinnen

Die Partnerschaften setzen sich ausdrücklich zum Ziel, in der Breite Unterstützer:innen sowie Bündnispartner:innen zu gewinnen und ihren Resonanzraum auf diese Weise stetig zu erweitern und zu stabilisieren, mit dem Ziel, eine breite lokale Verantwortungsgemeinschaft zu schaffen. Dazu gehört auch, dass sie aktiv die Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen und Organisationen von weiteren im Fördergebiet aktiven Programmen mit ähnlicher Zielrichtung suchen. Die Partnerschaften sind zudem aktive Partnerinnen im Verbund mit für sie relevanten und verfügbaren landes- und bundesweiten Akteurinnen und Akteuren der Demokratieförderung.

  • Alle demokratischen lokalen Akteur:innen sind über das Bündnis informiert.
  • Die Zahl der regelmäßig am Bündnis beteiligten Akteurinnen und Akteure erhöht sich.
  • Die Diversität der regelmäßig am Bündnis beteiligten Akteurinnen und Akteure erweitert sich.
  • Die am Bündnis beteiligten Akteurinnen und Akteure stehen öffentlich für demokratische Werte ein.
  • Die am Bündnis beteiligten Akteurinnen und Akteure kennen das Konzept der Ambiguitätstoleranz.

 

  1. Die Akteur:innen der Partnerschaft für Demokratie sind handlungssicher im Umgang mit lokalen Herausforderungen

Die Akteur:innen der Partnerschaft für Demokratie (Leitung der Verwaltung, Federführendes Amt, Koordinierungs- und Fachstelle, Jugendforum, Mitglieder des Bündnisses) sind handlungssicher im Umgang mit lokalen Herausforderungen wie zum Beispiel im Umgang mit rechtspopulistischen und rechtsextremen Akteurinnen und Akteuren sowie deren Aktivitäten.

  • Akteur:innen verfügen über aktuelles, lokales Situationswissen
  • Akteur:innen kennen unterschiedliche Ansätze zur Adressierung der lokalen Herausforderungen

 

  1. Die Partnerschaften entwickeln einen proaktiven Umgang mit dem Thema Demokratieskepsis

Die Partnerschaften entwickeln einen proaktiven, konstruktiven Umgang mit dem Thema Demokratieskepsis. Sie versuchen, demokratieskeptische Menschen durch teilhabeorientierte Maßnahmen in ihrer jeweiligen Lebenssituation anzusprechen, ihnen Artikulations- und Reflexionsräume zu geben sowie sie zu ermutigen, im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates an demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten zu partizipieren und darin Selbstwirksamkeit zu erfahren.

  • Einwohner:innen mit demokratieskeptischen Einstellungen finden zielgruppengerechte Formate.
  • Einwohner:innen mit demokratieskeptischen Einstellungen beteiligen sich an demokratischen Diskursen.

 

  1. Die Partnerschaften unterstützen Voraussetzungen zur demokratischen Konfliktbearbeitung

Die Partnerschaften unterstützen Voraussetzungen zur demokratischen Konfliktbearbeitung vor Ort. Dies bedeutet einen Ausbau der Kompetenzen zur Konfliktbearbeitung (zum Beispiel über Weiterbildung und Vernetzung). Sie fördern strukturelle Rahmenbedingungen zur Realisierung einer nachhaltigen, demokratischen Dialog- und Konfliktkultur.

  •  Akteur:innen sind über Konflikte und konstruktive Konfliktlösungsstrategien informiert.
  • Akteur:innen können Konflikte identifizieren und erkennen ihre Verantwortung und Rolle in diesem Konflikt.

 

  1. Die Koordinierungs- und Fachstelle sowie das Federführende Amt erarbeiten ein eigenes Schutzkonzept

Die Koordinierungs- und Fachstelle sowie das Federführende Amt erarbeiten ein eigenes Schutzkonzept. Die Partnerschaft befähigt durch Unterstützung, demokratische zivilgesellschaftliche Akteur:innen dazu, eigene Schutzkonzepte zu entwickeln - insbesondere in Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und Beratungsprojekten. Dazu gehört, dass die Partnerschaften gemeinsam mit den oben genannten Akteur:innen für antidemokratische Gefährdungen sensibilisieren und für Betroffene von demokratie- und menschenfeindlichen Bedrohungen und Übergriffen eintreten.

  • Kommune, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftliche Akteur:innen lernen sich in respektvollen Formaten kennen
Wir gehen bei unserem lokalen Handlungskonzept gezielt davon aus, dass es für die Stärkung der Demokratie vor Ort wichtig ist...

Illustration: Elke R. Steiner - steinercomix.de

  • die gesellschaftliche Anerkennung und Akzeptanz von demokratischen Grundwerten voranzutreiben
  • das Wissen und die Fähigkeiten demokratischer Beteiligung und Urteilsbildung von Individuen zu fördern
  • zur Ermöglichung gesellschaftlicher und politischer Teilhabe und Teilnahme beizutragen
  • gesellschaftliche Solidarität und vielfältige Formen des gemeinwohlorientierten Handelns zu stärken
  • normative Grenzen gegenüber antidemokratischen Bestrebungen zu verdeutlichen
Mit wieviel Geld wird die Partnerschaft gefördert?

PfD Fördervorlumen pro Jahr

Bescheid vom: 05.12.2022
Zeitraum: 01.01.-31.12.2023

  • Koordinierungs- und Fachstelle: 36.000,00 Euro
  • Aktions- und Initiativfonds: 85.989,00 Euro
  • Jugendfonds: 10.000,00 Euro
  • Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit: 6.900,00 Euro

Gesamtförderung: 138.889,00 Euro

Eigenanteil Landkreis: 13.889,00 Euro

Welche Zielgruppen werden angesprochen?

PfD Zielgruppen

Zielgruppe des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie

  • Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen,
  • junge Erwachsene
  • aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren
  • sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure.
Wer kann/könnte gefördert werden?

PfD Träger

Letztempfänger_innen sind grundsätzlich juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Körperschaften der Gemeinden) bzw. juristische Personen des Privatrechts (z.B. eingetragene Vereine, GmbH).

Darüber hinaus gilt, dass Letztempfänger*innen gemeinnützig i.S.d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) sind bzw. ersatzweise, bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO den Nachweis der Stellung eines erfolgsversprechenden Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit führen.

Gründungsdokumente (Gesellschaftsvertrag, Vereinssatzung, etc.) von Letztempfänger*innen, dürfen Insichgeschäfte im Sinne von § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht gestatten. Das Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB gilt darüber hinaus für alle Aktivitäten von nicht-staatlichen Organisationen mit Bezug zum Bundesprogramm.

Die Träger aller geförderten Maßnahmen müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten.

Welche Maßnahmen sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig?

PfD Ablehnung

Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen,

  • die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken,
  • dem Hochschulstudium,
  • der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit,
  • dem Breiten- und Leistungssport,
  • der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung,
  • der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung,
  • der Erholung oder der Touristik dienen,
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen,
  • Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden
  • sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können
  • sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können.
  • Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden.
  • Gefördert werden nicht Gedenkstättenfahrten, da die IBB gGmbH vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) erhält, die zur Förderung von Fahrten zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus im In- und im Ausland nach den Vorgaben der Richtlinien des KJP zu verwenden sind. Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gedenkstättenfahrten sind insoweit an die IBB gGmbH zu richten.
Welche Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig?

PfD Ablehnung

Ausgaben sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig, wenn

  •  Belegdatum, Leistungszeitraum oder Zahlungsfluss außerhalb des Bewilligungszeitraumes liegen,
  • die Ausgaben nicht direkt zur Zielerreichung des Projektes beitragen und
  • die Ausgaben nicht im verbindlichen Finanzierungsplan enthalten sind.

Nicht zuwendungsfähig sind:

  • Speisen und Getränke bei Beratungsgesprächen, Besprechungen oder ähnlichen Treffen am Projektort.
  • Ausgaben für alkoholische Getränke
  • Pfand für Getränke

Bitte das Merkblatt "Zuwendungsfähige Ausgaben für Letztempfänger" berücksichtigen.

Was ist unter Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion zu verstehen?

Gender-, Diversity Mainstreaming sowie Inklusion sind als leitende Prinzipien grundlegend bei der Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Hinweise:

  • Gendermainstreaming (Video: einfach erklärt
    Gender Mainstreaming bezeichnet eine (politische) Strategie, die auf die Realisierung von Geschlechtergleichstellung oder -gerechtigkeit ausgerichtet ist und „bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern“ einbezieht. Der Ansatz „basiert auf der Erkenntnis, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt, und Männer und Frauen in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen Entscheidungen betroffen sein können.“ (Quelle: BMFSFJ 2016: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichstellung-und-teilhabe/strategie-gender-mainstreaming, letzter Zugriff am 30.06.2021).
  • Diversity Mainstreaming bezeichnet Strategien und Konzepte zum Umgang mit und der Anerkennung von Vielfalt. Sie zielen darauf, „die existierende Vielfältigkeit und die potentiellen Gemeinsamkeiten wahrzunehmen, zu verstehen, wertzuschätzen und nicht zuletzt optimal zu managen.“ (Quelle: Wagner, D., Sepehri P. 2000: Managing Diversity – empirische Bestandsaufnahme, in: Personal; S. 50-59.)
  • Inklusion (Video: einfach erklärt)
    Inklusion als Strategie zielt darauf ab, Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Behinderung, sozialer und kultureller Herkunft als auch Leistung zu reduzieren sowie soziale Teilhabe zu maximieren und Beteiligungsbarrieren bedarfsorientiert zu überwinden.
Wie ist das mit der Partizipation/Beteiligung und den Bedarfen?

PfD Wegweiser 01
Alle beabsichtigten Maßnahmen müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.

An welchen Kriterien orientiert sich der Begleitausschusses bei der Förderempfehlung?

PfD BGA

  •  Projektumsetzung (Methoden/Inhalte)
    Können mit dem Handlungskonzept die im Antrag benannten Ziele erreicht werden?
    Wie wird der Innovationsgehalt (Neuerung) des Projektes bewertet?
    Handelt es sich um zusätzliche Projektangebote, die nicht durch andere Förderungen realisiert werden können?

PfD Plus Minus

  • Erreichung von Teilnehmenden und Erfolgsmessung
    Wie viele Teilnehmende werden erreicht?
    Entsprechen die Teilnehmer_innen der Zielgruppe?
    Entsprechen die Erfolgsindikatoren den Projektzielen?

  • Vorkenntnisse, Erfahrungen und Vernetzung des Trägers
    Hat der Träger bereits Kenntnisse / Erfahrungen bei der Umsetzung von Projekten gegen Rechtsextremismus / Fremdenfeindlichkeit / Antisemitismus / Menschenfeindlichkeit?
    Hat der Träger bereits Kenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung von Projekten zur besonderen Spezifik des beantragten Projektes?
    Sieht das Projekt eine Vernetzung/ Kooperation mit anderen lokalen Akteuren vor?
    Wurde das Projekt gemeinsam mit anderen lokalen Trägern/ Initiativen entwickelt?

  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit
    Wird durch das Projekt eine angemessene Wirkung erzielt?
    Ist die beantragte Förderung gegenüber der erwarteten Wirkung angemessen?
    Erfüllt das Projekt eine Nachhaltigkeit, die der Förderhöhe angemessen ist?
    Werden im Rahmen des Projektes langfristig wirksame Kommunikations- und Handlungsstrukturen (weiter)entwickelt?
    Entstehen im Projekt Produkte / Leistungen, die über den Projektzeitraum hinaus zur Verfügung gestellt werden können?
    Wird der kommunale Umgang mit lokalen Problemlagen weiterentwickelt?
    Ergibt sich ein Ausbau der Breitenwirksamkeit der Arbeit der gesellschaftlichen Akteure vor Ort?
    Erfolgt eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit vor Ort?

PfD BGA PfD Bescheid