Die „Partnerschaft für Demokratie“ ist ein Netzwerk.
Dieses Netzwerk soll die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteur*innen für Aktivitäten gegen lokal relevante Formen von Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürger*innen unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung gestärkt.
Folgende Mittler- und Handlungsziele will der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa für das Jahr 2025 erreicht haben.
Die Partnerschaften konzipieren gemeinsam mit Zielgruppen teilhabeorientierte Maßnahmen und innovative Formate, die das Erleben von demokratischer Selbstwirksamkeit im unmittelbaren Lebensumfeld ermöglichen. Sie tragen auf diese Weise zum Aufbau von Vertrauen in demokratische Prozesse, Akteur:innen sowie Institutionen bei und vermitteln Wissen und praktische Erfahrungen über die Demokratie und ihre Funktionsweise. Sie aktivieren und befähigen zur Inanspruchnahme von Beteiligungschancen; auch marginalisierte Gruppen. Das Engagement von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll dabei besondere Aufmerksamkeit erhalten.
Die Partnerschaften setzen sich ausdrücklich zum Ziel, in der Breite Unterstützer:innen sowie Bündnispartner:innen zu gewinnen und ihren Resonanzraum auf diese Weise stetig zu erweitern und zu stabilisieren, mit dem Ziel, eine breite lokale Verantwortungsgemeinschaft zu schaffen. Dazu gehört auch, dass sie aktiv die Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen und Organisationen von weiteren im Fördergebiet aktiven Programmen mit ähnlicher Zielrichtung suchen. Die Partnerschaften sind zudem aktive Partnerinnen im Verbund mit für sie relevanten und verfügbaren landes- und bundesweiten Akteurinnen und Akteuren der Demokratieförderung.
Die Akteur:innen der Partnerschaft für Demokratie (Leitung der Verwaltung, Federführendes Amt, Koordinierungs- und Fachstelle, Jugendforum, Mitglieder des Bündnisses) sind handlungssicher im Umgang mit lokalen Herausforderungen wie zum Beispiel im Umgang mit rechtspopulistischen und rechtsextremen Akteurinnen und Akteuren sowie deren Aktivitäten.
Die Partnerschaften entwickeln einen proaktiven, konstruktiven Umgang mit dem Thema Demokratieskepsis. Sie versuchen, demokratieskeptische Menschen durch teilhabeorientierte Maßnahmen in ihrer jeweiligen Lebenssituation anzusprechen, ihnen Artikulations- und Reflexionsräume zu geben sowie sie zu ermutigen, im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates an demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten zu partizipieren und darin Selbstwirksamkeit zu erfahren.
Die Partnerschaften unterstützen Voraussetzungen zur demokratischen Konfliktbearbeitung vor Ort. Dies bedeutet einen Ausbau der Kompetenzen zur Konfliktbearbeitung (zum Beispiel über Weiterbildung und Vernetzung). Sie fördern strukturelle Rahmenbedingungen zur Realisierung einer nachhaltigen, demokratischen Dialog- und Konfliktkultur.
Die Koordinierungs- und Fachstelle sowie das Federführende Amt erarbeiten ein eigenes Schutzkonzept. Die Partnerschaft befähigt durch Unterstützung, demokratische zivilgesellschaftliche Akteur:innen dazu, eigene Schutzkonzepte zu entwickeln - insbesondere in Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und Beratungsprojekten. Dazu gehört, dass die Partnerschaften gemeinsam mit den oben genannten Akteur:innen für antidemokratische Gefährdungen sensibilisieren und für Betroffene von demokratie- und menschenfeindlichen Bedrohungen und Übergriffen eintreten.
Bescheid vom: 05.12.2022
Zeitraum: 01.01.-31.12.2023
Gesamtförderung: 138.889,00 Euro
Eigenanteil Landkreis: 13.889,00 Euro
Zielgruppe des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie
Letztempfänger_innen sind grundsätzlich juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Körperschaften der Gemeinden) bzw. juristische Personen des Privatrechts (z.B. eingetragene Vereine, GmbH).
Darüber hinaus gilt, dass Letztempfänger*innen gemeinnützig i.S.d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) sind bzw. ersatzweise, bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO den Nachweis der Stellung eines erfolgsversprechenden Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit führen.
Gründungsdokumente (Gesellschaftsvertrag, Vereinssatzung, etc.) von Letztempfänger*innen, dürfen Insichgeschäfte im Sinne von § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht gestatten. Das Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB gilt darüber hinaus für alle Aktivitäten von nicht-staatlichen Organisationen mit Bezug zum Bundesprogramm.
Die Träger aller geförderten Maßnahmen müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten.
Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen,
Ausgaben sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig, wenn
Nicht zuwendungsfähig sind:
Bitte das Merkblatt "Zuwendungsfähige Ausgaben für Letztempfänger" berücksichtigen.
Gender-, Diversity Mainstreaming sowie Inklusion sind als leitende Prinzipien grundlegend bei der Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
Hinweise:
Alle beabsichtigten Maßnahmen müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.