Die „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteur*innen für Aktivitäten gegen lokal relevante Formen von Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürger*innen unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung gestärkt.
Zeitraum: 01.01.-31.12.2020
Ziele sind
Folgende Mittler- und Handlungsziele will der Landkreis Spree-Neiße für das Jahr 2020 erreicht haben.
Mittlerziel: Demokratie fördern
Mittlerziel: Viefalt gestalten
Mittlerziel: Extremismus vorbeugen
Zielgruppe des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie
Letztempfänger_innen sind grundsätzlich juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Körperschaften der Gemeinden) bzw. juristische Personen des Privatrechts (z.B. eingetragene Vereine, GmbH).
Darüber hinaus gilt, dass Letztempfänger*innen gemeinnützig i.S.d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) sind bzw. ersatzweise, bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO den Nachweis der Stellung eines erfolgsversprechenden Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit führen.
Gründungsdokumente (Gesellschaftsvertrag, Vereinssatzung, etc.) von Letztempfänger*innen, dürfen Insichgeschäfte im Sinne von § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht gestatten. Das Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB gilt darüber hinaus für alle Aktivitäten von nicht-staatlichen Organisationen mit Bezug zum Bundesprogramm.
Die Träger aller geförderten Maßnahmen müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten.
Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen,
Gender-, Diversity Mainstreaming sowie Inklusion sind als leitende Prinzipien grundlegend bei der Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
Hinweise: